Frau mit Nähmaschine in der Textilindustrie

Herstellung

Der technische Fortschritt in der Textilproduktion sorgt für immer neue Herstellungsverfahren. Während früher vor allem die Effizienz im Mittelpunkt stand, um eine kostengünstige Produktion zu ermöglichen, rücken heutzutage Qualität und Nachhaltigkeit immer mehr in den Fokus. Bei Unterwäsche, Bademode, Dessous und Nachtwäsche ist eine besonders hohe Qualität erforderlich, da man den Stoff direkt auf den empfindlichsten Körperstellen trägt. Verschiedene Zertifizierungssysteme, Gütesiegel und Standards für eine verantwortungsvolle Textilherstellung sorgen für faire Produktionsbedingungen und Transparenz.

  • Seamless-Verarbeitung
    Seamless ist der englische Begriff für nahtlos. Wird bei Unterwäsche von Seamless-Verarbeitung gesprochen, handelt es sich um Unterwäsche die durch ein Rundstrick-Verfahren ohne Nähte hergestellt werden. Sie zeichnet sich zusätzlich durch sehr flache Abschlüsse aus. Auf Grund dieser Eigenschaften wird Seamless Unterwäsche gern unter enger und figurbetonender Kleidung getragen, da sie keine Abdrücke hinterlässt und sehr angenehm zu tragen ist. Auch im sportlichen Bereich greift man gern auf nahtlose Unterwäsche und auch Socken zurück, da diese weniger reiben und ein besseres Hausgefühl bei Bewegungen verleihen.
  • Molding
    Molding ist ein thermoplastischen Verfahren bei dem die BH-Cups durch Wärme in Ihre Form gebracht werden. Vorteil des Verfahrens ist die nahtlose Verarbeitung im Körbchenbereich. Vorgeformte Cups geben der Brust eine schöne Form und stabilen Halt.
  • Lasercut
    Lasercut ist eine sehr präzise Schnitttechnik. Wie der Name es schon verrät, wird der Stoff mit einem Laser ausgeschnitten. Bei dieser Technik werden die Ränder gleichzeitig verschweißt und benötigen keine zusätzlichen Nähte, die Verhindern das der Stoff auftrennt. Diese Lasercut Unterwäsche zeichnet sich durch sehr flache Abschlüsse ab und ist unter enger Kleidung sehr gut zu tragen.
  • Mercerisieren
    Mercerisieren ist eine Veredlung von Baumwolle. Bei diesem Verfahren wird die Baumwolle unter Einwirkung von Zugspannung konzentrierter Natronlauge ausgesetzt. Das bewirkt, dass die Fasern aufquillen und der Querschnitt verändert sich von nierenförmig zu rund und die Länge der Fasern verringert sich um bis zu 25 %. Durch diese Anwendung kommt es zur Erhöhung des Glanzes, des Farbstoffaufnahmevermögens, der Festigkeit, Dehnung und Elastizität. Das Verfahren erhöht die Qualität der Textilien, ist aber sehr kostspielig. Daher wird es nur bei Textilien sehr hoher Qualität angewandt.

Wie müssen Dessous gekennzeichnet werden?

Vorschriften für die Bezeichnungen von Textilfasern und die Etikettierung der Textilien finden sich in der VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011. Hier einige relevante Ausschnitte aus der Verordnung:
  • Artikel 4
    Allgemeine Voraussetzung für die Bereitstellung von Textilerzeugnissen auf dem Markt
    Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind oder ihnen Handelsdokumente im Einklang mit dieser Verordnung beiliegen.
  • Artikel 5
    Bezeichnungen von Textilfasern
    (1) Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I verwendet werden.
  • Artikel 9
    Multifaser-Textilerzeugnisse
    (1) Auf dem Etikett oder der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen werden die Bezeichnung und der Gewichtsanteil aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge angegeben.
    (2) Abweichend von Absatz 1 und unbeschadet des Artikels 7 Absatz 2 dürfen Fasern, deren Anteil am Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses bis zu 5 % beträgt, oder Fasern, deren Anteil am Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses zusammen bis zu 15 % beträgt, als "sonstige Fasern" bezeichnet werden, wobei ihr Gewichtsanteil unmittelbar davor oder dahinter anzugeben ist, vorausgesetzt, dass sie zum Zeitpunkt der Herstellung schwierig zu bestimmen sind.
  • Artikel 11
    Mehrkomponenten-Textilerzeugnisse
    (1) Jedes Textilerzeugnis, das aus zwei oder mehr Textilkomponenten besteht, die nicht denselben Textilfasergehalt haben, ist mit einem Etikett oder einer Kennzeichnung zu versehen, das bzw. die für jede Komponente den Textilfasergehalt angibt.
  • Artikel 15 Verpflichtung zur Etikettierung oder Kennzeichnung
    (1) Bringt ein Hersteller ein Textilerzeugnis in Verkehr, so stellt er die Etikettierung oder Kennzeichnung und die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen sicher. Ist der Hersteller nicht in der Union niedergelassen, so stellt der Einführer die Etikettierung oder Kennzeichnung und die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen sicher.